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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Bitte beachten Sie die folgenden Geschäftsbedingungen, die das Verhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB angewendet wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Vertragspartner sind der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen den Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Das Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH erhöht.
4. Rechnungen des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH

1. Der Kunde kann bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH ausübt.
2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bei Stornierung bis 10 Tage vor Anreise 60 {0a18dfab432c103653a405203d6c9cc2334f13c5d977afa82eb363a1615239a8} des Buchungswertes und bei Stornierung 1 Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise 90 {0a18dfab432c103653a405203d6c9cc2334f13c5d977afa82eb363a1615239a8} des Buchungswertes zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt des Hotels Hansa-Haus & Schloss am Meer

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls * höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; * Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; * das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH zuzurechnen ist; * ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 25{0a18dfab432c103653a405203d6c9cc2334f13c5d977afa82eb363a1615239a8}, bis 18.00 Uhr 50 {0a18dfab432c103653a405203d6c9cc2334f13c5d977afa82eb363a1615239a8} des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100{0a18dfab432c103653a405203d6c9cc2334f13c5d977afa82eb363a1615239a8}. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 2.500,00 € im Zimmersafe aufbewahrt werden. Der Hotelbetrieb Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH : Tannenstraße 6&8, 18225 Ostseebad Kühlungsborn.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH: 18225 Ostseebad Kühlungsborn. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz desHotelbetriebes Schloss am Meer & Hansa Haus am Meer GmbH 18225 Ostseebad Kühlungsborn.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.